Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger,

die Marktgemeinde Alland weist auch dieses Jahr auf die maßgeblichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 hin:

Zu Silvester ist die Verwendung von Pyrotechnik der Klasse F2 gesetzlich verboten. Es gibt seitens der Marktgemeinde Alland KEINE Ausnahmegenehmigung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Verwendung Pyrotechnik 2024_2025

Euer Gemeindeteam

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